Ab dem 27. April wieder wie gewohnt offen.
Der Bundesrat lockert schrittweise die Massnahmen. Ab 27. April 2020 können Spitäler alle Eingriffe vornehmen und medizinische Praxen, Coiffeur-, Massage- und Kosmetikstudios, Baumärkte, Gartencenter, Blumenläden und Gärtnereien ihren Betrieb wieder aufnehmen. Bei der schrittweisen Lockerung sollen alle – Unternehmen, Angestellte, Kundinnen und Kunden – weiterhin die Hygiene- und Verhaltensregeln befolgen. Denn nur so wird es möglich sein, das Risiko einer Wiederausbreitung des neuen Coronavirus zu reduzieren.
(Quelle: Bundesamt für Gesundheit BAG)